Lageplan Software für Hallen-, Etagen- und Geländepläne

„Halle 2, hinten links beim Regal“ – auf einem großen Gelände hilft das niemandem. Der Monteur sucht, ruft an, fährt zweimal. Ein Punkt im Plan erspart all das.

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Kurz gesagt

Mit dem Lageplan-Add-on hinterlegen Sie Hallen-, Etagen- und Geländepläne als PDF oder Bild und markieren Mängel bei der Begehung direkt im Plan – mit Notiz und auf Wunsch GPS-Standort. Wer den Mangel beheben soll, bekommt den Planausschnitt um die Stelle statt einer Ortsbeschreibung – im Bericht und im Erledigen-Link ohne Anmeldung.

Stand: September 2026

So arbeiten Sie damit

Sie hinterlegen die Pläne einmal je Firma – Hallenplan, Etagen, Außengelände, als PDF oder Bild; mehrseitige PDFs werden zu einzelnen Plänen. Bei der Begehung tippen Sie den Mangel direkt an seine Stelle im Plan, mit Notiz, was dort beschädigt ist, und auf Wunsch dem GPS-Standort vom Handy.

Wer den Mangel beheben soll, sieht die Stelle statt sie zu suchen: im Begehungsbericht als Ausschnitt plus Planseite mit nummerierten Punkten, im Erledigen-Link ohne Anmeldung als Ausschnitt – nie der ganze Plan, denn ein externer Handwerker braucht Ihr Betriebsgelände nicht vollständig zu sehen.

Der Status färbt die Markierung: offen, in Arbeit, erledigt – so zeigt der Plan auf einen Blick, wo es noch brennt. Für die Vollbild-Ansicht zum Markieren gibt es Zoom, auch am Handy.

Und die Pläne arbeiten weiter: Das Explosionsschutz-Add-on zeichnet seine Zonen in dieselben Pläne, der Flucht- und Rettungsplaner nutzt sie als Grundrisse. Einmal hinterlegt, dreifach genutzt.

  • Pläne als PDF oder Bild, mehrseitige PDFs werden einzelne Pläne
  • Mangel an der Stelle antippen – mit Notiz und GPS-Standort
  • Bericht: Ausschnitt je Mangel plus Planseite mit nummerierten Punkten
  • Erledigen-Link ohne Anmeldung zeigt nur den Ausschnitt, nie den ganzen Plan
  • Statusfarbe im Plan: offen, in Arbeit, erledigt
  • Grundlage für Ex-Zonen (Explosionsschutz) und Fluchtpläne

Was das Regelwerk verlangt

Einen „Lageplan“ als eigenständige Pflicht kennt das Arbeitsschutzrecht nicht – gefordert sind Pläne dort, wo sie einen Zweck erfüllen. Flucht- und Rettungspläne verlangt § 4 Absatz 4 ArbStättV in Verbindung mit ASR A2.3, wenn Lage, Ausdehnung und Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern. Für explosionsgefährdete Bereiche gehört ein Zonenplan zum Explosionsschutzdokument nach § 6 GefStoffV. Und die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG muss nachvollziehbar sein – was bei einer Mängelliste ohne Ortsangabe schwerfällt.

Genau dort liegt der praktische Nutzen: Ein Mangel mit der Beschreibung „defekte Leuchte im Lager“ ist nach vier Wochen niemandem mehr zuzuordnen. Derselbe Mangel mit einer Markierung im Hallenplan wird gefunden, auch von einem Handwerker, der zum ersten Mal im Betrieb ist. Das ist keine Vorschrift, sondern der Unterschied zwischen einer Maßnahme, die erledigt wird, und einer, die im nächsten Bericht wieder auftaucht.

Ein Hinweis zur Abgrenzung: Ein Lageplan mit Markierungen ersetzt keinen Flucht- und Rettungsplan. Der muss nach ASR A2.3 in einer festgelegten Form erstellt, aktuell gehalten und ausgehängt werden – dafür gibt es das eigene Modul Fluchtpläne.

Für wen sich das lohnt

Für Betriebe mit großem Gelände: Betriebshöfe, Werke, Depots, Logistikflächen – überall dort, wo eine Ortsangabe in Worten mehr Fragen aufwirft als beantwortet.

Für Fasi-Büros doppelt: Die Pläne des Mandanten sind einmal hinterlegt und dienen danach jeder Begehung, jedem Explosionsschutzdokument und jedem Fluchtplan desselben Kunden.

Lichti

Häufige Fragen zu Lagepläne

Ist ein Lageplan im Arbeitsschutz vorgeschrieben?

Ein Lageplan als solcher nicht. Vorgeschrieben sind Flucht- und Rettungspläne nach § 4 Absatz 4 ArbStättV und ASR A2.3, wenn Lage, Ausdehnung und Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern, sowie der Zonenplan als Teil des Explosionsschutzdokuments nach § 6 GefStoffV. Der Lageplan in diesem Modul dient einem anderen Zweck: Er hält fest, WO ein Mangel oder eine Maßnahme sitzt – das macht Gefährdungsbeurteilung und Begehungsbericht nachvollziehbar und spart beim Abarbeiten Suchzeit.

Wie genau muss die Markierung sein?

So genau, dass jemand die Stelle ohne Rückfrage findet. Ein maßstabsgetreuer Architektenplan ist nicht nötig – eine Hallenskizze, ein Geländeplan oder ein Grundriss aus dem Brandschutzkonzept genügen. Wichtiger als der Maßstab ist, dass Türen, Tore und Bereichsbezeichnungen erkennbar sind. Wo beim Erfassen Koordinaten mitgelesen werden, kommt zusätzlich ein Kartenlink in die Aufgaben-Mail.

Welche Dateiformate funktionieren als Plan?

PDF sowie gängige Bildformate. Mehrseitige PDFs – etwa ein Gebäudeplan mit einem Geschoss je Seite – werden beim Hochladen Seite für Seite zu einzelnen Plänen, die Sie benennen und sortieren.

Sieht ein externer Handwerker über den Erledigen-Link meinen ganzen Plan?

Nein. Der Link ohne Anmeldung zeigt bewusst nur den Ausschnitt rund um die markierte Stelle – genug, um sie zu finden, ohne das gesamte Betriebsgelände offenzulegen.

Brauche ich das Add-on für Explosionsschutz oder Fluchtpläne?

Der Fluchtplaner bringt eine eigene Planbibliothek mit; das Explosionsschutz-Add-on zeichnet seine Zonen in die Lagepläne – dafür wird das Lageplan-Add-on benötigt. Zusammen ergeben die drei ein System: ein Plan, drei Nutzungen.

Die rechtlichen Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vorschriftentext. Stand: September 2026.

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