Software für Flucht- und Rettungs­pläne

Einen Fluchtplan zeichnen zu lassen kostet je Aushang oft mehr als ein Jahr Software – und veraltet ist er trotzdem, sobald eine Tür versetzt wird. Was zählt, ist nicht das einmalige Zeichnen, sondern das Aktuellhalten.

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Kurz gesagt

Ein Flucht- und Rettungsplan ist nach § 4 Abs. 4 ArbStättV auszuhängen, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern – und er muss aktuell sein. Mit einer Fluchtplan-Software zeichnen Sie den Plan auf Ihrem eigenen Grundriss, setzen die genormten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 und drucken je Aushangort eine lagerichtige PDF-Seite – im Safety Manager inklusive Überwachung, die meldet, wenn der Plan nicht mehr zur Wirklichkeit passt.

Stand: September 2026

Was der Plan können muss

§ 4 Abs. 4 ArbStättV verlangt den Flucht- und Rettungsplan, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte es erfordern; er ist an geeigneten Stellen auszuhängen, und in angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben. Die Gestaltung richtet sich nach den Technischen Regeln – insbesondere ASR A2.3 (Fluchtwege) und ASR A1.3 (Sicherheitskennzeichnung).

Zwei Punkte werden in der Praxis am häufigsten übersehen: Der Plan muss lagerichtig hängen – vor dem Aufzug anders herum als am Eingang Süd – und er muss zu den Zeichen passen, die im Betrieb tatsächlich hängen.

So arbeiten Sie damit

Sie wählen einen Grundriss aus Ihrer Planbibliothek oder laden ihn hoch – mehrseitige PDFs werden Seite für Seite zu einzelnen Geschossen. Darauf zeichnen Sie Haupt- und Nebenfluchtwege und setzen die genormten Sicherheitszeichen.

Die Zeichen sind die genormten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 – die echten Zeichen, nicht nachgezeichnete: 13 Rettungszeichen zwischen E001 und E019, Brandschutzzeichen F001 bis F006, fünf Kombinationsschilder „Notausgang mit Richtungspfeil“ (ASR A1.3 lässt E001/E002 nur zusammen mit der Richtungsangabe zu) sowie die Planzeichen Aufzug und Treppe. Freie Icons gibt es bewusst nicht.

Ein Plan trägt mehrere Aushangorte: Je Ort stellen Sie die Ausrichtung in 90°-Schritten ein und sehen sofort in der Vorschau, wie der Plan dort aussieht; das PDF druckt für jeden Aushang eine eigene Seite in seiner Drehung. Mit zwei Klicks kalibrieren Sie außerdem den Maßstab und bekommen je Fluchtweg die Länge samt Einordnung nach ASR A2.3 Tabelle 2 – als Hinweis mit Quellenangabe, nie als Urteil.

Die eingezeichneten Feuerlöscheinrichtungen verbinden Sie mit den Geräten aus Arbeitsmittel/UVV (ASR A2.2 verlangt ihre Standorte im Plan) – dann zeigt die App den Prüftermin und meldet, wenn ein Gerät überfällig ist oder aus dem Bestand verschwindet; auf dem Ausdruck bleibt das reine Sicherheitszeichen.

Und der Plan meldet sich von selbst: Zeichnung nach der Freigabe geändert, Grundriss ersetzt, Evakuierungsübung fällig – alles in Fristen, Glocke und Wochenmail. Ein Plan an der Wand tut das nie.

  • Genormte Sicherheitszeichen nach ASR A1.3: E001–E019, F001–F006, fünf Kombischilder
  • Mehrere lagerichtige Aushangorte je Plan – je Aushang eine PDF-Seite in seiner Drehung
  • Maßstab in zwei Klicks kalibrieren, Weglängen-Hinweis nach ASR A2.3 Tabelle 2
  • Feuerlöscher mit der Geräteakte verknüpft – Prüfstatus in der App sichtbar
  • Wachsamkeit nach Freigabe: Änderungen und fällige Übungen werden gemeldet
  • Ohne Hauptfluchtweg, Notausgang und Aushangort keine Freigabe – Hinweise statt stiller Fehler

Was Sie davon haben

Der Plan gehört Ihnen: Tür versetzt, Regal umgestellt, neuer Feuerlöscher – Sie ändern die Zeichnung selbst und drucken neu, statt auf ein Planungsbüro zu warten. Was mehr zählt als das Zeichnen: Die Software passt auf, dass der ausgehängte Stand nicht still veraltet.

Für Fasi-Büros: Die Planbibliothek des Mandanten (aus dem Lagepläne-Add-on) liefert die Grundrisse, die Übungsfristen laufen in derselben Wochenmail wie alle anderen Termine – ein System, keine Insellösung.

Lichti

Häufige Fragen zu Fluchtpläne

Darf ich den Flucht- und Rettungsplan selbst erstellen?

Ja – die ArbStättV schreibt keinen externen Ersteller vor. Verantwortlich ist der Arbeitgeber; fachlich muss der Plan den Technischen Regeln entsprechen (v. a. ASR A2.3 und ASR A1.3). Die Software führt genau dorthin: genormte Zeichen, lagerichtige Aushänge, Weglängen-Hinweise – und verweigert die Freigabe, solange Pflichtelemente fehlen.

Wie oft muss geübt werden?

Die ArbStättV verlangt Übungen „in angemessenen Zeitabständen“, ohne eine feste Frist zu nennen; üblich sind je nach Gefährdungslage ein bis mehrere Jahre. In der Software hinterlegen Sie die Übungsfrist je Plan – sie erscheint in Glocke und Wochenmail wie jede andere Frist.

Was passiert, wenn sich das Gebäude ändert?

Ändern Sie die Zeichnung nach der Freigabe oder ersetzen den Grundriss, markiert die Software jeden betroffenen Aushangort als „noch nicht wieder angesehen“ und meldet es in den Fristen. So fällt ein veralteter Aushang auf, bevor es ein Prüfer tut.

Die rechtlichen Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vorschriftentext. Stand: September 2026.

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