Software und App für UVV-Prüfung und Arbeitsmittel­prüfung

Leitern, Regale, Hebebühnen, Elektrogeräte, Fahrzeuge, Anschlagmittel: In einem normalen Betrieb kommen schnell mehrere hundert prüfpflichtige Arbeitsmittel zusammen. Die Frage ist selten, ob geprüft wurde – sondern ob man es im Zweifel belegen kann. Ob der Betrieb dazu Arbeitsmittelprüfung oder Betriebsmittelprüfung sagt, ändert an der Pflicht nichts.

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Kurz gesagt

Eine UVV-Software verwaltet alle prüfpflichtigen Arbeits- und Betriebsmittel eines Betriebs mit ihren Prüffristen nach § 14 BetrSichV, dokumentiert jede Prüfung mit Prüfnummer und Ergebnis und zeigt jederzeit, was fällig ist – im Safety Manager zusätzlich mit QR-Aufkleber am Gerät und Prüfung per App am Handy.

Stand: September 2026

lme-arbeitsschutz.de/arbeitsmittel
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Was die Vorschriften verlangen

Arbeitsmittel müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden. Die Fristen legt der Arbeitgeber selbst fest – auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV; durchgeführt werden die Prüfungen von befähigten Personen nach § 14 BetrSichV. Für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel gibt die DGUV Vorschrift 3 Richtwerte vor (E-Check), Fahrzeuge haben zusätzlich Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung.

Zu dokumentieren sind Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis und die prüfende Person. Diese Nachweise werden bei Unfällen, Betriebsprüfungen und im Streit mit der Versicherung als Erstes verlangt.

So arbeiten Sie damit

Jedes Arbeitsmittel bekommt einen Datensatz mit Übersichtsfoto, Standort, Hersteller, Baujahr, Dokumenten und dem Prüfintervall. Anbaugeräte hängen Sie an ihr Trägergerät, sodass Bagger samt Löffel und Anbauverdichter als Einheit sichtbar bleiben. Die Liste zeigt farbig, was jetzt oder bald fällig ist – und über alle Mandanten hinweg, wenn Sie als Fasi-Büro arbeiten.

Bei der Prüfung dokumentieren Sie das Ergebnis mit Prüfliste, Prüfart (etwa wiederkehrende Prüfung, E-Check, HU oder SP), Datum oder Monat und dem Prüfer. Die Prüfnummer vergibt die Software fortlaufend, die nächste Fälligkeit ergibt sich aus dem Intervall. Die vollständige Prüfhistorie bleibt am Gerät.

Mit dem Zusatzmodul QR-Geräteprüfung kleben Sie einen QR-Code auf das Gerät. Wer ihn scannt, sieht sofort den Prüfstatus und die zugehörige Betriebsanweisung – und kann einen Mangel mit Foto melden, ohne Login und ohne App. Die Meldung landet als Vorgang im System, wird einem Mitarbeiter zugewiesen und kann per Link erledigt werden.

  • Prüfintervall je Arbeitsmittel, Fälligkeiten farbig in der Liste
  • Automatisch fortlaufende Prüfnummern und vollständige Prüfhistorie
  • Prüfarten inkl. E-Check nach DGUV V3, HU- und SP-Fristen für Fahrzeuge
  • Anbaugeräte am Trägergerät – inklusive gemeinsamem Pool für mehrere Maschinen
  • QR-Aufkleber am Gerät: Prüfstatus, Betriebsanweisung und Mängelmeldung mit Foto (Zusatzmodul)
  • Kosten je Gerät und Betriebsstunde, Anschaffungspreis gegen Marktwert (Zusatzmodul)

Was Sie davon haben

Fällige Prüfungen fallen auf, bevor sie überfällig sind – mit optionaler E-Mail-Erinnerung. Das ist der Unterschied zwischen einer geplanten Prüfung und einem stillgelegten Gerät mitten im Auftrag.

Der QR-Code auf dem Gerät bringt den Arbeitsschutz dorthin, wo gearbeitet wird. Auf der Baustelle hat niemand einen Laptop dabei, aber jeder ein Handy – Prüfstatus, Betriebsanweisung und Mangelmeldung sind damit einen Scan entfernt.

Was den Alltag wirklich leichter macht

Wartung nach Zählerstand: Fahrzeuge und Maschinen werden nicht nach Kalender fällig, sondern nach Kilometern oder Betriebsstunden. Die Software rechnet aus den Ablesungen eine Laufleistungs-Prognose („voraussichtlich fällig in sechs Wochen“) – und bleibt ehrlich: Bei nur einer Ablesung zeigt sie „noch 4.000 km“ ohne geschätztes Datum.

Dubletten passieren – zwei Kollegen legen dasselbe Gerät an. Die Verdachtsliste findet solche Paare, und beim Zusammenführen ziehen Prüfungen, Wartungen, Kosten und Mängel auf das verbleibende Gerät um; alte QR-Aufkleber bleiben gültig.

Die filterbare Prüfliste als PDF – nach Prüfart, Geräteart und Umfang, auf Wunsch nur ungeprüfte Geräte – ist genau das Blatt, das die Elektrofachkraft oder das Eichamt sehen will. Wartungsplan-Vorlagen (fünf mitgeliefert, eigene möglich) sparen das Neuanlegen je Gerät.

Wer den Prüfmanager nutzt: Der automatische Abgleich holt Prüfungen samt Historie, Fotos und Unterschrift direkt in die Geräteakte – Fahrzeuge werden über FIN oder Kennzeichen zugeordnet.

Lichti

Häufige Fragen zu Arbeitsmittel / UVV

UVV-Prüfung oder Arbeitsmittelprüfung – ist das dasselbe?

Im Alltag ja. „UVV-Prüfung“ kommt von den alten Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften (heute DGUV Vorschriften), „Arbeitsmittelprüfung“ ist der Begriff der Betriebssicherheitsverordnung. Gemeint ist beides Mal die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln durch eine befähigte Person – von der Leiter bis zum Stapler. Die Software führt beide unter einem Dach: Prüffrist, Prüfhistorie und Nachweis je Gerät, egal wie die Prüfung im Betrieb heißt.

Wer darf Arbeitsmittel prüfen?

Befähigte Personen im Sinne des § 2 Abs. 6 BetrSichV – also Personen mit der nötigen Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit im Prüfbereich. Für bestimmte Arbeitsmittel, etwa überwachungsbedürftige Anlagen, sind zugelassene Überwachungsstellen vorgeschrieben. In der Software hinterlegen Sie Ihre Sachkundigen und ordnen sie den Prüfungen zu.

In welchen Abständen muss ein E-Check erfolgen?

Die DGUV Vorschrift 3 gibt Richtwerte, von denen bei nachweislich niedriger Fehlerquote abgewichen werden darf – für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel etwa im Bereich von sechs Monaten bis zu zwei Jahren, je nach Einsatzbedingungen. Maßgeblich ist die Festlegung in Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Das gewählte Intervall hinterlegen Sie je Gerät, die Software rechnet die Fälligkeit fort.

Funktioniert der QR-Code auch ohne App?

Ja. Der Aufkleber enthält einen normalen Weblink – jede Handy-Kamera öffnet ihn. Der Scannende sieht Prüfstatus und Betriebsanweisung und kann einen Mangel mit Foto melden, ohne Benutzerkonto und ohne Installation.

Kann ich meinen bestehenden Gerätebestand übernehmen?

Ja. Vorhandene Listen aus Excel oder einem Altsystem übernehmen wir im Rahmen der Einrichtung. Prüfnummern und Historien lassen sich dabei mitführen, sodass die Dokumentation nicht bei null beginnt.

Die rechtlichen Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vorschriftentext. Stand: September 2026.

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