Wie oft muss ich meine Mitarbeiter unterweisen?
Mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich – und zusätzlich bei jedem Anlass. Fristen, Anlässe und Dokumentation mit Fundstelle.
Antworten auf die Fragen, die im Arbeitsschutz wirklich gestellt werden – Fristen, Pflichten und Nachweise, jeweils mit Fundstelle. Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Stand: September 2026
Mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich – und zusätzlich bei jedem Anlass. Fristen, Anlässe und Dokumentation mit Fundstelle.
Jeder Betrieb ab dem ersten Beschäftigten – nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 (Neufassung 2026). Betreuungsmodelle, Einsatzzeiten, Unternehmermodell und die Unterschiede zwischen den Berufsgenossenschaften.
Ab 2 anwesenden Beschäftigten einer, ab 21 dann 5 % im Büro und 10 % in sonstigen Betrieben – § 26 DGUV Vorschrift 1 mit Tabelle und Fortbildungsfrist.
Pflicht für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Beschäftigten, § 5 ArbSchG. Die sieben Schritte, wann zu aktualisieren ist und was dokumentiert werden muss.
Der Arbeitgeber – aus der Gefährdungsbeurteilung heraus, § 3 BetrSichV. Welche Fristen vorgegeben sind, welche Richtwerte gelten und was dokumentiert wird.
Ab mehr als 20 Beschäftigten, mindestens vierteljährlich – § 11 ASiG. Wer teilnehmen muss, was auf die Tagesordnung gehört und wie protokolliert wird.
Pflicht bei Gefahrstoffen (§ 14 GefStoffV) und vor der ersten Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 12 BetrSichV). Aufbau nach TRGS 555, Unterschied zur Gefährdungsbeurteilung.
Eine Software allein erfüllt die Unterweisungspflicht nicht. Was die DGUV am 31.08.2026 dazu gesagt hat, welche drei Bedingungen gelten und wie ein tragfähiger Ablauf aussieht.
Diese Beiträge entstehen aus der täglichen Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit – nicht aus einer Redaktion. Sie sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich ist der jeweils geltende Vorschriftentext. Eine Frage, die hier fehlt? Rufen Sie an: 0152 09732021