Software für Unfälle, Verbandbuch und Unfallanzeige
Der Zettel im Verbandkasten ist schnell ausgefüllt – und genauso schnell verschwunden. Wenn die Berufsgenossenschaft drei Jahre später nachfragt oder sich aus dem kleinen Schnitt doch eine Infektion entwickelt, zählt nur, was dokumentiert wurde.
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Kurz gesagt
Eine Unfall-Software dokumentiert Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle und Erste-Hilfe-Leistungen mit allen Angaben, die DGUV Vorschrift 1 verlangt – im Safety Manager mit Meldepflicht-Kennzeichen für die Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft, Ausfalltagen und einer Statistik, die Beinaheunfälle als Frühwarnung sichtbar macht.
Stand: September 2026
Was die Vorschriften verlangen
Jede Erste-Hilfe-Leistung ist zu dokumentieren und die Aufzeichnung fünf Jahre aufzubewahren (DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6) – klassisch im Verbandbuch. Diese Aufzeichnung ist der Nachweis, dass eine spätere Erkrankung auf einen Arbeitsunfall zurückgeht, und damit bares Geld für die betroffene Person.
Führt ein Arbeitsunfall zu mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit oder zum Tod, muss der Unternehmer ihn der Berufsgenossenschaft anzeigen (§ 193 SGB VII). Dafür braucht es Hergang, Zeitpunkt, Zeugen, Verletzung und Ausfallzeiten – genau die Angaben, die im Moment des Unfalls noch greifbar sind und Wochen später fehlen.
So arbeiten Sie damit
Je Ereignis wählen Sie die Art – Arbeitsunfall, Beinaheunfall oder Umweltereignis – und erfassen Datum und Uhrzeit, die verletzte Person, den Unfallort, Zeugen, die Verletzungsart, den Hergang, die Sofortmaßnahmen und wer Erste Hilfe geleistet hat. Damit stehen die Verbandbuch-Angaben vollständig und dauerhaft im System statt auf einem Zettel.
Ist der Unfall anzeigepflichtig, setzen Sie das Kennzeichen „meldepflichtig“ – die Übersicht zählt diese Fälle eigens, und alle Angaben für die Unfallanzeige an die Berufsgenossenschaft stehen beisammen. Die formale Anzeige selbst reichen Sie wie gewohnt über das Portal Ihrer BG ein; die Software liefert Ihnen dafür die vollständige Dokumentation.
Ausfalltage tragen Sie je Unfall nach – auch nachträglich, solange der Fall offen ist. Die Übersicht zeigt Unfälle, Beinaheunfälle, meldepflichtige Fälle und Ausfalltage auf einen Blick; die Auswertungen machen daraus den Verlauf über die Jahre.
Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle und Umweltereignisse in einer Liste
Verbandbuch-Angaben: Verletzung, Erste Hilfe, Ersthelfer, Zeugen – 5 Jahre nachweisbar
Kennzeichen „meldepflichtig“ für die Unfallanzeige nach § 193 SGB VII
Ausfalltage je Unfall, auch nachträglich vervollständigbar
Kennzahlen und Statistik für Geschäftsführung, ASA-Sitzung und Behörde
Warum Beinaheunfälle der wertvollste Eintrag sind
Auf einen schweren Unfall kommen erfahrungsgemäß viele Beinaheunfälle mit demselben Muster. Wer sie erfasst, sieht die Gefahrenstelle, BEVOR jemand verletzt wird – und hat gegenüber Belegschaft und Berufsgenossenschaft den Beleg, dass der Betrieb hinschaut. In der Software ist ein Beinaheunfall in einer Minute angelegt und taucht in derselben Statistik auf wie die echten Unfälle.
Häufige Fragen zu Unfälle & Verbandbuch
Ersetzt die Software das Verbandbuch aus Papier?
Ja. Die Dokumentationspflicht aus DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 verlangt kein bestimmtes Medium – entscheidend ist, dass jede Erste-Hilfe-Leistung mit Angaben zu Person, Zeitpunkt, Ort, Hergang, Verletzung, Erster Hilfe und Zeugen festgehalten und fünf Jahre aufbewahrt wird. Genau diese Felder erfasst die Software, vertraulich und dauerhaft – ein Vorteil gegenüber dem Heft im Verbandkasten, in dem jeder blättern kann.
Wann muss ich einen Unfall der Berufsgenossenschaft melden?
Wenn ein Versicherter durch den Unfall getötet oder so verletzt wird, dass er mehr als drei Tage arbeitsunfähig ist (§ 193 SGB VII). Die Anzeige muss binnen drei Tagen erstattet werden, nachdem der Unternehmer davon erfahren hat. In der Software kennzeichnen Sie solche Fälle als meldepflichtig; die Angaben für die Anzeige – Hergang, Zeitpunkt, Zeugen, Verletzung, Ausfallzeiten – stehen dann vollständig im Datensatz.
Erstellt die Software die Unfallanzeige für die BG automatisch?
Nein – die formale Unfallanzeige reichen Sie über das Meldeportal Ihrer Berufsgenossenschaft ein. Die Software sorgt dafür, dass Sie dabei nichts zusammensuchen müssen: Alle Angaben stehen strukturiert im Unfall-Datensatz, und das Kennzeichen „meldepflichtig“ zeigt jederzeit, welche Fälle angezeigt werden mussten.
Warum sollte ich Beinaheunfälle überhaupt erfassen?
Weil sie dieselben Ursachen haben wie echte Unfälle – nur ohne Verletzten. Wer sie systematisch sammelt, findet Gefahrenstellen, bevor etwas passiert, und kann Maßnahmen mit der Gefährdungsbeurteilung verknüpfen. Die Statistik der Software führt Beinaheunfälle deshalb gleichwertig neben den Unfällen.
Wer sieht die Unfalldaten?
Nur Benutzer des jeweiligen Mandanten mit Leserecht auf das Unfall-Modul – die Rechtevergabe kennt je Benutzer und Bereich die Stufen verborgen, nur ansehen und bearbeiten. Gesundheitsdaten bleiben damit auf den Kreis beschränkt, der sie braucht; Mandanten sehen einander grundsätzlich nicht.
Die rechtlichen Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vorschriftentext. Stand: September 2026.
Zum Nachlesen
Was das Gesetz zu diesem Thema verlangt – mit Fundstelle, ohne Produktsprache.