Gefahrstoffmanagement Software für Gefahrstoffverzeichnis & SDB
Reinigungsmittel, Farben, Öle, Kleber, Kraftstoffe: Gefahrstoffe sammeln sich in jedem Betrieb an, und das Gefahrstoffverzeichnis ist oft älter als die Hälfte der Gebinde im Regal. Eine Gefahrstoffmanagement Software hält Verzeichnis und Sicherheitsdatenblätter gemeinsam aktuell – und liefert die Betriebsanweisung gleich mit.
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Kurz gesagt
Ein digitales Gefahrstoffverzeichnis – oft auch Gefahrstoffkataster genannt – erfasst alle im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit Einstufung, Menge, Einsatzbereich und Sicherheitsdatenblatt, wie es die Gefahrstoffverordnung verlangt – im Safety Manager mit GHS-Piktogrammen, H- und P-Sätzen und direkt daraus erzeugter Betriebsanweisung.
Stand: September 2026
lme-arbeitsschutz.de/gefahrstoffe
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Was die Gefahrstoffverordnung verlangt
Wer Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausübt, muss ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe führen (§ 6 GefStoffV). Darin gehören mindestens die Bezeichnung des Gefahrstoffs, die Einstufung beziehungsweise die gefährlichen Eigenschaften, die verwendeten Mengenbereiche und die Arbeitsbereiche, in denen damit umgegangen wird. Das Verzeichnis muss allen betroffenen Beschäftigten zugänglich sein.
Zusätzlich verlangt § 14 GefStoffV eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache – und die Unterweisung der Beschäftigten anhand dieser Betriebsanweisung. Verzeichnis, Betriebsanweisung und Unterweisung hängen also unmittelbar zusammen.
So arbeiten Sie damit
Sie erfassen jeden Gefahrstoff mit Bezeichnung, Hersteller, Einsatzbereich und Menge und wählen die GHS-Piktogramme sowie die H- und P-Sätze aus. Das Sicherheitsdatenblatt laden Sie per Drag-and-drop dazu, sodass die aktuelle Fassung immer am Stoff hängt und nicht im Mail-Postfach von jemandem liegt.
Mit dem Zusatzmodul KI-Assistenz übernehmen Sie Einstufung, H- und P-Sätze aus dem Sicherheitsdatenblatt, statt sie abzutippen – das ist der Schritt, an dem sonst die meiste Zeit verloren geht. Ausgelesen werden dabei auch die Kenndaten aus Abschnitt 9 (Siedepunkt, Dampfdruck, Flammpunkt, Dichte, Aggregatzustand), der Arbeitsplatzgrenzwert aus Abschnitt 8 und die Wassergefährdungsklasse aus Abschnitt 12. Für bereits angelegte Stoffe trägt ein Knopf diese Werte aus dem hinterlegten Datenblatt nach, ohne von Hand Eingetragenes zu überschreiben.
Das vollständige Verzeichnis gibt es auf Knopfdruck als PDF zum Ausdrucken und Abheften: vorne die Liste im Querformat mit den Pflichtangaben nach § 6 Abs. 12 GefStoffV, dahinter je Stoff ein Datenblatt mit allen Kenndaten. Oben stehen die Kennzahlen samt Hinweis, wie viele Sicherheitsdatenblätter älter als drei Jahre sind.
Auf dieser Grundlage erstellen Sie die Gefährdungsbeurteilung nach dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA – mit allen vier Modulen: Einatmen, Haut, Brand & Explosion und Augen. Die Gefährlichkeitsgruppe kommt aus den H-Sätzen, die Freisetzungsgruppe wird aus Siedepunkt und Arbeitstemperatur berechnet, die Brandgefährdung aus dem Flammpunkt. Jede Beurteilung gibt es als eigenes PDF mit Begründung je Modul und Unterschriftsfeldern.
Aus dem Datensatz erzeugen Sie mit einem Klick die Betriebsanweisung im DGUV-konformen Aufbau und im richtigen Farbschema – befüllt mit den Angaben aus dem Verzeichnis, ergänzbar um betriebseigene Festlegungen. Diese Betriebsanweisung können Sie direkt als Material einer Unterweisung zuordnen.
GHS-Piktogramme, H- und P-Sätze je Stoff
Sicherheitsdatenblatt hochladen und am Stoff verwahren
Mengenbereich und Arbeitsbereich je Gefahrstoff
Siedepunkt, Dampfdruck, Flammpunkt, Dichte und AGW je Stoff
Wassergefährdungsklasse nach AwSV (nwg, WGK 1–3, allgemein wassergefährdend)
Lagerorte als gepflegte Liste – Grundlage der Zusammenlagerung nach TRGS 510
Gesamtes Verzeichnis als PDF zum Abheften (§ 6 Abs. 12 GefStoffV)
EMKG-Beurteilung mit vier Modulen: Einatmen, Haut, Brand & Explosion, Augen
Ersatzstoffprüfung nach § 6 GefStoffV dokumentiert – mit Erinnerung bei CMR-Stoffen
Zusammenlagerung nach TRGS 510 wird je Lagerort geprüft
Hinweis, wenn ein Sicherheitsdatenblatt älter als drei Jahre ist
Expositionsverzeichnis für CMR-Stoffe (§ 14 GefStoffV) – mit eigenem Zugriffsschutz
Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 GefStoffV mit Zonen und Zündquellen (Add-on)
Maßnahmenstufe berechnet statt geraten – mit nachvollziehbarer Herleitung
Betriebsanweisung auf Knopfdruck aus dem Verzeichnis
Direkt in eine Unterweisung übernehmbar
Einstufung per KI aus dem Sicherheitsdatenblatt übernehmen (Zusatzmodul)
Was Sie davon haben
Das Verzeichnis bleibt gepflegt, weil ein neuer Stoff in zwei Minuten erfasst ist und die Betriebsanweisung nicht separat geschrieben werden muss. Bei einer Begehung ist der Bestand samt Datenblättern sofort vorzeigbar – und mit einem Klick als PDF ausgedruckt, wenn die Aufsicht ihn in Papierform sehen will.
Wenn ein Hersteller sein Sicherheitsdatenblatt aktualisiert, tauschen Sie die Datei am Stoff und erzeugen die Betriebsanweisung neu – der ganze Nachweisstrang bleibt konsistent.
Häufige Fragen zu Gefahrstoffe
Gefahrstoffverzeichnis oder Gefahrstoffkataster – was ist der Unterschied?
Keiner in der Sache. Die Gefahrstoffverordnung spricht in § 6 Abs. 12 vom „Gefahrstoffverzeichnis“; im Betriebsalltag und in vielen Managementsystemen hat sich daneben „Gefahrstoffkataster“ eingebürgert. Gemeint ist dieselbe Aufstellung aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe mit Einstufung, Menge und Einsatzbereich – genau die führt die Software.
Welche Angaben muss ein Gefahrstoffverzeichnis enthalten?
Mindestens die Bezeichnung des Gefahrstoffs, seine Einstufung beziehungsweise die gefährlichen Eigenschaften, die im Betrieb verwendeten Mengenbereiche und die Arbeitsbereiche, in denen mit dem Stoff umgegangen wird – dazu ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt. Genau diese Felder bildet die Software ab.
Muss ich für jeden Gefahrstoff eine Betriebsanweisung erstellen?
Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist eine Betriebsanweisung erforderlich (§ 14 GefStoffV). Sie kann tätigkeits- oder arbeitsplatzbezogen mehrere ähnliche Stoffe zusammenfassen, statt für jedes Gebinde einzeln zu bestehen. In der Software erzeugen Sie sie aus dem Verzeichnis und passen den Zuschnitt an.
Wo bekomme ich aktuelle Sicherheitsdatenblätter her?
Vom Lieferanten oder Hersteller – dieser ist verpflichtet, Ihnen das Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen und bei relevanten Änderungen zu aktualisieren. In der Software hinterlegen Sie die Datei je Stoff und tauschen sie bei einer Neufassung aus.
Die rechtlichen Angaben sind eine allgemeine Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils geltende Vorschriftentext. Stand: September 2026.